Arbeitnehmer haben bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses in der Regel keinen Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung.
Ein solcher kann sich jedoch in Ausnahmefällen aus Vereinbarungen in Sozialplänen, Tarifverträgen oder aus dem Arbeitsvertrag bzw. Geschäftsführervertrag ergeben.
Häufig vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch freiwillig die Zahlung einer Abfindung, um das Arbeitsverhältnis schnell zu beenden und einem Kündigungsschutzprozess aus dem Weg zu gehen. Eine Abfindung kann sowohl in einem Aufhebungsvertrag als auch Im Rahmen eines Vergleichs zur Beendigung einer Kündigungsschutzklage geschlossen werden. Weitergehende Informationen zum Thema Abfindung finden Sie hier.
Wenn es um Abfindungen geht, fällt oft der Begriff der Regelabfindung.
Nach diesem Erfahrungssatz soll eine Abfindung in Höhe von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr im Regelfall angemessen sein.
In der Praxis kann dieser Erfahrungssatz zwar als Argument bei Verhandlungen über die Höhe einer Abfindung benutzt werden. Ein Anspruch auf Abfindung in dieser Höhe besteht jedoch nicht.
Je nach dem Umständen kann auch eine wesentlich niedrigere oder weitaus höhere Abfindung angemessen sein.
⚠ Daher unser Tipp: Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für für Arbeitsrecht bei den Verhandlungen über die Höhe Ihrer Abfindung oder den Abschluss eines Aufhebungsvertrags unterstützen. Mehr Infos zum Thema Abfindung finden sie hier.
Die Höhe einer angemessenen Abfindung ist Verhandlungssache und hängt insbesondere von folgenden Faktoren ab:
Die Verhandlung über die Höhe einer Abfindung im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kommt in der Praxis oft einem Pokerspiel gleich. Um hierbei klug und strategisch vorgehen zu können, ist die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung und eine realistische Einschätzung der Chancen und Risiken sowie der Interessenlage besonders wichtig.
Die Kanzlei copy & right berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus der Metropolregion Hamburg in allen rechtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Wenn Sie eine Frage haben, zögern Sie nicht Kontakt zu uns aufzunehmen. Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht freut sich von Ihnen zu hören.
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