ARBEITSVERTRAG


Infos zum Thema Arbeitsvertrag von Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Norderstedt, Hamburg & Umgebung

 Kompetent

Von uns erhalten Sie rechtssichere Arbeitsverträge nach dem aktuellsten Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte.

 

 Persönlich

Besprechen Sie Ihr Anliegen direkt mit Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht!

 

 Klare Ansagen

Unser Ziel ist es, dass Sie den Inhalt Ihres Arbeitsvertrags verstehen und Gestaltungsspielräume erkennen und nutzen können.

 

 Transparente Kosten

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht spricht mit Ihnen über die Kosten, bevor sie entstehen. 


Arbeitgeber

Wenn Sie als Arbeitgeber vor der Ent­schei­dung ste­hen, ei­nen Ar­beits­ver­trag oder ei­nen Ge­schäfts­füh­rer­an­stel­lungs­ver­trag ab­zu­schlie­ßen, beraten wir Sie gerne zu den Gestaltungsmöglichkeiten und fertigen für Sie einen nach Ihren Bedürfnissen maßgeschneiderten Arbeitsvertrag an.

 

Sie entscheiden, ob Sie einen einfachen Arbeitsvertrag möchten oder ob und wie weit Sie die von dem Gesetz und der Rechtsprechung eingeräumten Spielräume nutzen möchten. Unser Ziel ist es, dass Sie den Arbeitsvertrag erhalten, der am Besten zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt.

Arbeitnehmer

Falls Ih­nen als Arbeitnehmer be­reits ein kon­kre­ter Arbeitsvertrag zur Unterschrift vor­liegt, empehlen wir Ihnen diesen an­walt­lich über­prü­fen zu las­sen möchten. Wir be­ra­ten wir Sie je­der­zeit ger­ne. 

 

Um das Ver­hand­lungs­kli­ma kurz vor ei­nem ge­plan­ten Ver­trags­schluss nicht zu be­las­ten, tre­ten wir in sol­chen Fäl­len in al­ler Re­gel nicht nach au­ßen hin in Er­schei­nung. Uns ist wichtig, dass Sie die Formulierung in Ihrem Arbeitsvertrag verstehen, mögliche Verhandlungsspielräume erkennen und eine informierte Entscheidung treffen können. 

Geschäftsführer

Geschäftsführer und Vorstände sind in der Regel keine Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne. Sie werden nicht durch Arbeitsvertrag angestellt.

 

Geschäftsführerverträge und Verträge mit Vorständen sind Dienstverträge, auf die die "normalen" zivilrechtlichen Vorschriften Anwendung finden.

 

Bei Dienstverträgen, wie dem Geschäftsführeranstellungvertrag, finden die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften (KSchG, EFZG, BUrlG etc.) in der Regel keine Anwendung.


Unsere Beratungsfelder im Bereich Arbeitsvertrag

  • Abfindung
  • Abrufarbeit
  • AGB Kontrolle von Arbeitsverträgen
  • Altersteilzeit
  • Arbeitszeit
  • Aufhebungsvertrag
  • Ausbildungsvertrag
  • Ausschlussfrist / Verfallsfrist
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Befristeter Arbeitsvertrag
  • Change-Of-Control-Klauseln
  • Dienstwagen / KFZ-Überlassung
  • Dienstvertrag
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Elternzeitvereinbarung
  • Freistellung
  • Fortbildung
  • Führungskräfte
  • freier Mitarbeiter
  • Geschäftsführervertrag
  • Geringfügige Beschäftigung/ 450 €-Job
  • Kündigung
  • Kündigungsfrist
  • Leitender Angestellter
  • Lohn / Gehalt
  • Mindestlohn
  • Minijob (450 €)
  • Nebentätigkeit
  • Probezeit
  • Sabbatical
  • Scheinselbstständigkeit
  • Urlaub / Urlaubsanspruch
  • Überstunden / Mehrarbeit
  • Vergütung
  • Verschwiegenheit
  • Vertragsstrafe
  • Wettbewerbsverbot