✓ Kompetent
Von uns erhalten Sie rechtssichere Arbeitsverträge nach dem aktuellsten Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte.
✓ Persönlich
Besprechen Sie Ihr Anliegen direkt mit Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht!
✓ Klare Ansagen
Unser Ziel ist es, dass Sie den Inhalt Ihres Arbeitsvertrags verstehen und Gestaltungsspielräume erkennen und nutzen können.
✓ Transparente Kosten
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht spricht mit Ihnen über die Kosten, bevor sie entstehen.
Wenn Sie als Arbeitgeber vor der Entscheidung stehen, einen Arbeitsvertrag oder einen Geschäftsführeranstellungsvertrag abzuschließen, beraten wir Sie gerne zu den Gestaltungsmöglichkeiten und fertigen für Sie einen nach Ihren Bedürfnissen maßgeschneiderten Arbeitsvertrag an.
Sie entscheiden, ob Sie einen einfachen Arbeitsvertrag möchten oder ob und wie weit Sie die von dem Gesetz und der Rechtsprechung eingeräumten Spielräume nutzen möchten. Unser Ziel ist es, dass Sie den Arbeitsvertrag erhalten, der am Besten zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt.
Falls Ihnen als Arbeitnehmer bereits ein konkreter Arbeitsvertrag zur Unterschrift vorliegt, empehlen wir Ihnen diesen anwaltlich überprüfen zu lassen möchten. Wir beraten wir Sie jederzeit gerne.
Um das Verhandlungsklima kurz vor einem geplanten Vertragsschluss nicht zu belasten, treten wir in solchen Fällen in aller Regel nicht nach außen hin in Erscheinung. Uns ist wichtig, dass Sie die Formulierung in Ihrem Arbeitsvertrag verstehen, mögliche Verhandlungsspielräume erkennen und eine informierte Entscheidung treffen können.
Geschäftsführer und Vorstände sind in der Regel keine Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne. Sie werden nicht durch Arbeitsvertrag angestellt.
Geschäftsführerverträge und Verträge mit Vorständen sind Dienstverträge, auf die die "normalen" zivilrechtlichen Vorschriften Anwendung finden.
Bei Dienstverträgen, wie dem Geschäftsführeranstellungvertrag, finden die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften (KSchG, EFZG, BUrlG etc.) in der Regel keine Anwendung.
Die Kanzlei copy & right berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus der Metropolregion Hamburg in allen rechtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Wenn Sie eine Frage haben, zögern Sie nicht Kontakt zu uns aufzunehmen. Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht freut sich von Ihnen zu hören.
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Tel.: 040 - 320 46 390
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Unsere Mandanten im Arbeitsrecht kommen insbesondere aus: