Aufhebungsvertrag


Wenn es um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geht, gehen Arbeitgeber oftmals wie folgt vor:

 

Der betroffene Mitarbeiter wird kurzfristig zu einem Gespräch gebeten, in dem ihm ein Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorgelegt wird. In dieser Stresssituation ist es für den Arbeitnehmer jedoch sehr wichtig einen kühlen Kopf zu bewahren und keine voreiligen Entscheidungen zu treffen. Lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu den Vor- und Nachteilen eines Aufhebungsvertrages beraten. Unter Umständen kann es besser sein, eine Kündigung abzuwarten und dann dagegen vorzugehen. Zögern Sie nicht uns anzurufen!

 

Da wir auch selbst Aufhebungsverträge für Arbeitgeber gestalten, kennen wir uns mit den einschlägigen Formulierungen bestens aus.


⚠ Daher unser Tipp: Unterschreiben Sie niemals einen Aufhebungsvertrag, den Sie nicht verstanden haben oder dessen Folgen Sie nicht absehen können. Aufhebungsverträge dienen der Umgehung des Kündigungsschutzes und können beispielsweise zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld führen. Eine anfangs lukrativ anmutende Abfindung kann sich im Nachhinein als zu gering herausstellen.

Aus Sicht des Arbeitnehmers bietet ein Aufhebungsvertrag allgemein folgende Vorteile bzw. Nachteile:

Vorteile Aufhebungsvertrag

 Abfindung (Höhe ist in der Regel Verhandlungssache)

  • Regelabfindung = 1/2 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr
  • Im konkreten Einzelfall kann eine wesentlich höhere oder aber eine erheblich niedrigere Abfindung angemessen sein. Mehr zum Thema Abfindung finden Sie hier.

Nachteile Aufhebungsvertrag

 Verlust des Arbeitsplatzes

✘ Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (ALG 1) möglich

✘ Anrechnung der Abfindung auf das ALG 1 möglich

✘ Der Aufhebungsvertrag ist kein vollstreckbarer Titel.

 

⚠ Beachte: Einige dieser Nachteile können durch passende Formulierungen im Aufhebungsvertrag aufgehoben oder abgemildert werden. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.